SERVICE: Kopfhörer beim Autofahren (2019)

Nicht verboten, aber gefährlich!

08.04.2019 11:24 Uhr

Text: Joshua Hildebrand | Foto: MAV-Verlag


Während der Fahrt das Lieblingslied voll aufdrehen: Viele Autofahrer greifen dabei gern auf Kopfhörer zurück. Aber darf man als Fahrer auch mit Kopfhörern seine liebsten Songs hören?

Nein, sind sich 80 Prozent der Befragten einer aktuellen Studie der "R+V24"-Direktversicherung einig. „Nach der Straßenverkehrsordnung ist zwar das Musikhören mit Kopfhörern nicht explizit verboten. Mit Kopfhörern sind Autofahrer jedoch noch leichter von der Außenwelt abgeschnitten und reagieren verzögert auf gefährliche Situationen", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin. Und weiter: „Das gefährdet die Verkehrssicherheit – und kann folgerichtig mit einem Bußgeld bestraft werden."

Autofahrer müssen nach Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass ihre Sicht und das Gehör beim Fahren nicht beeinträchtigt werden. Wer die Musik zu laut aufdreht, überhört leichter Warnsignale wie Hupen oder das Martinshorn von Polizei-, Feuerwehr und Rettungsfahrzeugen. „Ob mit oder ohne Kopfhörer: Hören Autofahrer während der Fahrt Musik, müssen sie sicherstellen, dass sie die Außengeräusche noch gut wahrnehmen können", so Jost. Wer von der Polizei mit schallender Musik angehalten wird, hat ein Bußgeld von zehn Euro zu erwarten. Kommt es zu einem Unfall durch die laute Musik, können sogar versicherungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen folgen.

Die gleichen Regeln gelten übrigens auch für das Telefonieren per Kopfhörer: Grundsätzlich ist es nach Straßenverkehrsordnung zwar erlaubt, mit Headset oder Kopfhörern beim Autofahren zu telefonieren. Jeder Fahrer muss dabei aber auch hier sicherstellen, dass er sich durch die Telefonate nicht zu stark ablenken lässt.