Alufelgen entlacken oder pulverbeschichten (2019)

Achtung, Lebensgefahr!

26.06.2019 13:23 Uhr

Text: Harald Schmidtke | Bilder: iStock, VDAT


Die Gründe für eine optische Aufbereitung von Leichtmetallrädern sind vielfältig – oft geht es um den Wunsch nach einer anderen Farbe. Doch Vorsicht! Bei den üblichen Verfahren zur thermischen Entlackung werden die Felgen enorm erhitzt. Auch bei einer erneuten Pulverbeschichtung werden in der Regel Temperaturen erreicht, welche die Festigkeit von Leichtmetallrädern massiv beeinträchtigen.

Wer meint, dass die erneute Wärmeeinbringung beim thermischen Entlacken oder Pulverbeschichten nicht so dramatisch sein kann, weil Felgen ja auch Bremswärme aufnehmen, liegt falsch. Denn: Auch bei äußerst intensiver Beanspruchung der Bremse werden Alufelgen nicht so heiß, dass eine Gefügeveränderung damit einhergeht.

Reale Begutachtungen und aktuelle Studien zu derart veränderten Aluminiumrädern belegen drastische Reduzierungen der mechanischen Kennwerte infolge erneuter Wärmeeinbringung durch thermische Entlackung oder Pulverbeschichtung. Bereits nach 30 Minuten und einer Wärmeeinbringung von 250 Grad Celsius konnten Härteverluste von rund 25 Prozent gemessen werden. Nach drei Stunden liegen die Werte bis zu 40 Prozent unter den für eine positive Prüfung nach Räderrichtlinie erforderlichen Kennwerten. Ein dem Verband der Automobil Tuner e.V. (VDAT) vorliegendes Gutachten zu einer nachträglich pulverbeschichteten Felge attestiert sogar einen Härteabfall um 50 Prozent (siehe unten).

Ein dem Verband der Automobil Tuner e.V. (VDAT) vorliegendes Gutachten zu einer nachträglich pulverbeschichteten Felge attestiert sogar einen Härteabfall um 50 Prozent.

Sicherheit geht vor!

In der Konsequenz kann dies zu Speichenrissen, im ungünstigsten Fall sogar zu einem Komplettausfall einer Felge mit unvorhersehbaren unkontrollierbaren und damit lebensgefährlichen Folgen führen. Auch Entlackungsverfahren wie das Sandstahlen, der Einsatz von Keramilkugeln oder chemische Beize sind nicht völlig unproblematisch. Dabei entfallen zwar die Risiken des Wärmeeinflusses, insbesondere bei den mechanischen Verfahren ist jedoch eine Gefügeveränderung durch Materialverdichtung anzunehmen. Negative Folgen für die Festigkeit des betreffenden Aluminiumrades sind daher ebenfalls nicht auszuschließen.

Jedem Verbraucher muss absolut klar sein, dass die Produkt-/Sachmängelhaftung des Felgenherstellers nach jeglicher individueller Bearbeitung erlischt. Aktuell gibt es keine behördlich genehmigte Vorgabe, die nachweist, dass ein bestimmtes Verfahren keinerlei negativen Einfluss auf die Festigkeit eines Rades ausübt. Der VDAT rät daher, keine nachträglichen Bearbeitungen an Leichtmetallrädern vorzunehmen, welche mit hohen Temperaturen (über 200 Grad Celsius) und/oder einer Materialverdichtung einhergehen – eurer Sicherheit zu Liebe!